Enttäuschendes Urteil im Verfahren gegen Tauss

Ich zitiere im folgenden den Text auf tauss-gezwitscher

Das Urteil lautet auf 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung. Jörg Tauss und dessen Anwalt, Jan Mönikes, sind gleichzeitig enttäuscht und befriedigt.

Es enttäuscht mich dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.Dies sehe ich unverändert nicht so, zumal die Bundesregierung in dieser Frage (von Indien bis zu den Verbreitungswegen etc. etc.) Parlament und Öffentlichkeit leider belogen hat. [Mario H.: vgl.]

Es befriedigt mich jedoch dahingehend, als es mir in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch.
Enttäuschend sind wiederum die Ausführungen des Gerichtes, dass nach Meinung der Kammer ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen habe, selbst wenn sie zu seiner Vorverurteilung führt.

Dies ist wirklich sehr traurig. Aber wie heißt es doch so schön? “Unsere tägliche Hetze gib uns heute” oder so…

Dennoch nehme ich dies zum Anlass, bis auf Weiteres auf meine Rechte aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu verzichten.

Dieser Entschluss verdient wirklich Respekt. Ich finde es allerdings ein wenig traurig (wobei ich kein Mitglied der Piraten bin und deshalb eigentlich nicht mitreden dürfte), da wie Tauss oben schreibt, festgestellt wurde, dass er kein Pädophiler ist, sondern nur seine Aufgabe falsch interpretiert hat.

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