Schmidts Dienstwagen und Erlaubnis von Polizistenwillkür

Frau Schmidt ist mit ihrem Dienstwagen (ob gemeinsam oder einzeln) in Urlaub gefahren, was ihr Recht ist. Ob es moralisch korrekt ist, ist eine andere Sache, aber darüber kann man trefflich streiten. Laut den bestehenden Gesetzen darf sie ihren Dienstwagen auch privat nutzen.
Und jetzt schlagen diejenigen mit der ewig sauberen Weste (*hüstel* – SpOn) fordern fröhlich ihren Rücktritt und sehen einen Skandal, wo gar keiner ist.

Aber einen Skandal gibt es: das BVerfG – bis vor kurzem noch die obersten Verfassungsschützer Deutschlands – hat der Polizei offiziell erlaubt, bei der Ermittlung schärfstens gegen geltendes Recht zu verstoßen. Denn auch Beweise, die unrechtmäßig erworben wurden – hier durch eine Hausdurchsuchung – dürfen verwendet werden. Da freut sich der OSM: Foltern ist wieder erlaubt, er muss die Verdächtigen nun endlich nicht mehr in Folterstaaten schicken.
Mehr zur Sache im Law Blog und bei der SZ

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2 Responses to “Schmidts Dienstwagen und Erlaubnis von Polizistenwillkür”

    4732
  1. Legal und legitim sind zwei paar Schuhe. Natürlich ist es bequemer mit dem Dienstauto, aber ein Mietwagen hätte doch auch locker gereicht…

  2. 4733
  3. Klaro, so richtig toll finde ich das auch nicht. Aber zum einen gibt es reichlich Dienstwagen zur privaten Nutzung auch in der Wirtschaft und zum anderen sind genau die, die am lautesten schreien, auch nicht besser und können problemlos die Gesetze ändern.

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