Ganz kurz: Internet-Zensur in D – wikileaks

wikileaks ist gesperrt. Bei Eingabe der Domain (sry kein Link) erscheint ein Hinweis der denic.

Noch ist nicht bekannt, ob der Provider “mal eben” die Domain gesperrt hat, ohne den Domaininhaber zu informieren oder ob es eine offizielle Verfügung gibt. Das eine wie das andere ist schlimm genug:

  • Wenn der Staat ohne gerichtliche Verfügung (oder einen irgendwie gearteten Verwaltungsakt) eine Domain sperren lässt, gibt es keine Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit bzw. des Widerspruchs. Sowas nennt man Willkürakt.
  • Wenn allerdings der Provider in vorauseilendem Gehorsam die Domain gelöscht oder gesperrt hat, gibt es eine Zensur von unten. Ebenfalls als Willkürakt und ohne Möglichkeit, sich zu wehren. Die Demokratie kann auch dadurch zerstört werden, dass es de facto keine Möglichkeit des Protestes gibt, obwohl diese “erlaubt” ist.
    Davon abgesehen gibt es Verträge, die Kündigungsfristen beinhalten, welche auch einzuhalten sind.

via law blog, Datenschutz-Blog

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