Google verlinken verboten!
Peter R. aus K. hat die bekannte Suchmaschine Gugel(1) verlinkt. Gugel wiederum hat auf eine andere Seite verlinkt, auf der Verlinkungen zu kinderpornographischem Material zu finden sind.
Aus diesem Grunde hat das LG Karlsruhe eine Hausdurchsuchung bei Peter R. für rechtmäßig erklärt, da er sich die Inhalte auf den Seiten, die von ihm verlinkt wurden bzw. die Inhalte von Seiten, auf die von denen verlinkt wurde, auf die er verlinkt hat, zu eigen gemacht hat.
Ein Witz? Keinesfalls! Eine Glosse? Eher.
Das LAG Karlsruhe hat eine Durchsuchung bei einem Blog-Betreiber, der eine Seite verlinkt hat, die wiederum auf wikiliegs(2) verlinkt, für rechtmäßig erklärt, da wikiliegs die australische Sperrliste für Kinderpornoseiten vorhält, auf denen die gesperrten Seiten verlinkt sind.
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(1) aus gutem Grunde falsch geschrieben und nicht verlinkt
(2) dito

