Bayern und der Bundestrojaner-Kompromiss

Vor kurzem hat die Regierungskoalition in Berlin beschlossen, mit einem Bundestrojaner auf Verbrecherjagd zu gehen. Dabei wurde auf ein Urteil des BVerfG (ein bisschen) Rücksicht genommen. Der Kompromiss sieht vor, dass er nur bei schweren Straftaten genutzt wird und dass zur Installation keine Polizisten in die Wohnungen der Verdächtigen einbrechen dürfen. Des Weiteren darf nur das BKA die Online-Untersuchung nutzen.

Damit sind unsere Ultraschwarzen aus Bayern natürlich nicht zufrieden. Die bayrische Justizministerin Beate Merk kündigte laut golem.de eine Bundesratsinitiative zum Bundestrojaner an. Bei dieser sollen

  • die Strafverfolgungsbehörden insgesamt den Bundestrojaner einsetzen dürfen
  • nicht nur noch für schwere Verbrechen, sondern es sollen weitere in den Katalog aufgenommen werden – z.B. Kinderpornografie (natürlich*)
  • Einbrüche durch die Polizei sollen erlaubt sein

* Aus Sicht der Politik und der Behörden ist Kinderpornografie ein guter Anlass. Jeder würde dafür stimmen, Kinderpornografen standrechtlich erschießen zu lassen.

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