FileSharer sind Schwerverbrecher [Update]

Da gibt es noch einen Artikel bei golem.de, den ich ganz übersehen hatte. Eigentlich fehlen mir die Worte, aber ein paar finde ich doch noch.
Das BVerfG hat vor kurzem die Vorratsdatenspeicherung in einer Eilentscheidung vorerst – d.h. bis nach der Hauptentscheidung – genehmigt, wenn der Zugriff dem Richtervorbehalt unterliegt und nur bei schweren Straftaten erfolgt.
Das alles ficht die Regierung nicht an. Sie hat ein Gesetz eingebracht, das der Musikindustrie direkten Zugriff auf die Daten bei Providern erlaubt.

Wie ich schon sagte: mir fehlen die Worte!

[Update]
Das Gesetz wurde heute (11.04.08) beschlossen. Vor dem Auskunftsanspruch gibt es einen Richtervorbehalt (s.o.), der und/oder abnickt, ob “im gewerblichen Ausmaß” gegen die Rechte des geistigen Eigentums verstoßen wurde.
Des Weiteren wurde ein Gesetz beschlossen, dass die Gebühr für Abmahnungen in einfachen Fällen bzw. “für erste Urheberrechtsverletzungen” auf 100 Euro deckelt.
Bei golem.de gibt’s einen Artikel dazu.

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