BVerfG-Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Das BVerfG hat gestern in einem Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung entschieden, dass diese in der derzeitigen Form nicht der Verfassung entspricht. Geheimdienste dürfen nicht auf die gespeicherten Daten zugreifen und der Zugriff auf die Daten ist nur bei schweren Straftaten zulässig.
Weitere Infos bei heise.de und bei Martina. In der SZ gibt’s einen Kommentar von Heribert Prantl zum gleichen Thema. Patrick Beyer vom AK Vorratsdatenspeicherung fordert in einer Stellungnahme den Rücktritt von Bundesjustizministerin Zypries:

Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar

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