Schwule haben eine andere Moral als Heteros

Ein Münchner (natürlich!) Richter hat in einem Prozess einen Unterhaltsanspruch zurückgewiesen,

da nach Auffassung des Gerichts in derartigen Kreisen üblicherweise andere Moralvorstellungen vorherrschen als bei ehelichen Lebensgemeinschaften

Über den Befangenheitsantrag muss nun eine andere Richterin entscheiden.
Der gesamte Artikel in der SZ

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