Online-Shopping in D wird noch konfuser

Gerade bei golem gelesen. Der Kunde muss vor dem Kauf einer Ware die AGB mit dem Widerrufsrecht erhalten haben. Erhalten heißt dabei auf seinem Rechner, Drucker etc. Sonst gelten die nicht. Händler, die nicht dafür sorgen, werden selbstverständlich kostenpflichtig abgemahnt. Wie macht’s der Händler, der alles richtig machen will?
Tipp von mir:
der Kunde füllt den Warenkorb, wenn er zur Kasse will, gibt er seine eMail-Adresse ein. Die AGB werden zugesandt, darin ein Link, auf den er klicken muss. Erst dann kann er weiter machen. Wem das zu aufwändig erscheint: beschwert euch bei den Menschen, die offenbar keine Ahnung von Computern und Internet haben (= deutsche Richter*).
Des weiteren gibt es eine Musterwiderrufsbelehrung vom BMJ als Download, die aber das LG Halle für unwirksam hält. Was ist die Folge? Abmahnungen, selbstverständlich.
Die Regierung sieht aber keinen Handlungsbedarf, wie sie auf Anfrage der F.D.P. mitteilte. Die Regierung sieht nie Handlungsbedarf, wenn es um Abmahnungen geht. Die Juristenlobby ist offenbar sehr stark

Zum golem.de-Artikel

* Staatsanwälte sind auch nicht besser: wenn du bei ebay auf einen Artikel steigerst, der als Anfangsgebot 1 Euro hat, sitzt du schon halb im Knast. Es muss dir doch klar sein, dass das nur Hehlerei sein kann.
Dinge, die eigentlich 90 Euro kosten, kriegt man nie für 1 Euro… von Versteigerungen keine Ahnung
via Farli

2 Responses to “Online-Shopping in D wird noch konfuser”

  1. Wir haben unseren Shop ins nicht europ. Ausland verlegt, versenden von dort aus, zahlen dort dann jetzt auch die Steuern. …. Die sich bald wöchentlich anhäufenden Änderungen und Meinungen der Gerichte, Abmahner, Bundesregierung und so weiter und so fort, … sind einfach nur zum Spucknapffüllen! Da machen wir nicht mehr mit! … Fliegen soll man nun auch nicht mehr, wegen dem CO2 Ausstoß; dafür dann aber hier bei 19% Mehrwersteuer und Kurtaxe (Strandzugangsgebühr) auf Sylt urlauben …. und natürlich dabei auch auf Leckereien aus dem Ausland versichten; wozu braucht man so etwas auch, es gibt doch schließlich leckeres Obst und Gemüse aus der Nachbarschaft ,-)) Gibt es? Da die “leckeren und gesunden” Produkte aus der Region noch nicht einmal in gescheiter Menge in BIO Qualität verfügbar sind, ein wohl eher gefährlicher gesundheitsschädlicher Tipp der Regierung; die BIO Produkte aus der Region sind nämlich übrigens gerade deshalb nicht in gescheiter Menge vorhanden, weil vor allem Frau Merkel über Brüssel weiterhin lieber die großen (also die konvent. Großbauern) fördert und den BIO Betrieben gleichzeitig mit weiteren KÜRZUNGEN das Leben versauert. …. Und unsere Bahntickets sind deshalb so teuer, weil unsere Politiker der Bahn in einer Art Direktvergabe zu Lasten der Steuerzahler und Pendler, die Rosinenstrecken im Regionalverkehr überlässt, statt diese Strecken auf dem freien Markt auszuschreiben. … Die Airbus - Mitarbeiter freuen sich, um noch eine weitere Leidensgruppe anzusprechen, wahrscheinlich ebenfalls mit uns über diese “lustigen” Nachrichten zum Thema Reise- und Warenverkehr. Die Flughäfen wahrscheinlich auch. Irgendwie muss ja die Arbeitslosenquote wieder hochgebracht werden. … Wer STOPPT diesen Wahnsinn hier eigentlich endlich mal? Freier Handel und Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet und ausserhalb, ja das doch kein Verbrechen, zumindest jenseits der Grenzen dieses Landes hier.

  2. [...] Online-Shopping in D wird noch konfuser blariog schimpft über die deutsche Rechtsprechung. Zu Recht. Dabei werden Händler nur abgemahnt. Käufer sind sogar strafrechtlich dran… [...]