Deutscher Hardliner fordert, dass Verbreitung von Killerspielen so hart bestraft wird wie Vergewaltigung

Gerade gelesen bei heise.de: mein ganz besonderer Freund, Herr Schünemann fordert zwei Jahre Haft für die Verbreitung von Killerspielen. Im Forum zu dem Beitrag wird auf einen interessanten Sachverhalt hingewiesen:

“(1) Wer eine andere Person

  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
  2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.”

[...]

(Bierfuizl - 13. Dezember 2006 9:21)

Naja, Schünemann ist ja auch ein Mann…

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